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07.03.11 / USt. NEU: BFH-Urteil v. 10.11.2010 (XI R 79/07) vor dem BVerfG |
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Montag, 7. März 2011 |
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Gemeinschafts- u. verfassungswidrige
Umsatzsteuererhebung auf Glücksspielumsätze
Mit Datum vom 26.01.2011 wurde fristgerecht Beschwerde beim BUNDESVERFASSUNGSGERICHT (BVerfG) gegen das Urteil des BUNDESFINANZHOFS (BFH) Az.: XI R 79/07 vom 10.11.2010
(veröffentlicht am 05.01.2011) eingereicht.
– Die Beschwerde trägt das
Az.: 1 BvR 523/11
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Letzte Aktualisierung ( Montag, 7. März 2011 )
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11.02.11 / USt.(neu): BMWI erkannte bereits 2005 die Umsatzsteuerbefreiung |
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Freitag, 11. Februar 2011 |
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BMWI erkannte bereits 2005 die Umsatzsteuerbefreiung
Mit Datum vom 22.05.2005 gab das Bundeswirtschaftsministerium
(BMWI) den Entwurf zur Änderung (Novellierung) der Spielverordnung raus. Hier
wurde in § 12 der Gewinn noch „zuzüglich der am Tag der Antragstellung
geltenden Umsatzsteuer“ festgelegt.
vergleichen Sie: BMWI – Entwurf v.
22.06.2005 Nr. VIII B 4 120315 (ANLAGE)
„§ 12 wird wie folgt geändert:
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Letzte Aktualisierung ( Freitag, 11. Februar 2011 )
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08.01.11 / USt.: BFH verkennt Sach- u. Rechtslage - Urteilsbegründung an Unlogik nicht zu überbieten |
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Samstag, 8. Januar 2011 |
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Besteuerung von
Glücksspielumsätzen nach der Änderung
des Umsatzsteuergesetzes
mit Wirkung ab 6. Mai 2006
BFH verkennt Sach- u. Rechtslage - Urteilsbegründung an Unlogik
nicht zu überbieten.
Auch nach dem jüngsten Urteil des
Bundesfinanzhofs kehrt keine Rechtsicherheit ein
Kommentar zur
Einzelfallentscheidung:
BUNDESFINANZHOF (BFH) Urteil vom 10.11.2010
(veröffentlicht am 05.01.2011)
XI R 79/07
Ritzio North Germany
GmbH
als Rechtsnachfolgerin der Leo Libera GmbH
gegen
Finanzamt Hamburg
Bergedorf
Am
5. Januar hat der BFH seine Urteilsbegründung im Revisionsverfahren bzw. auf
Antrag der Revisionsklägerin im
Fortsetzungsfeststellungsklageverfahren (Az.: XI R 79/07) unter
Berücksichtigung der EuGH- Antwort vom 10. November 2010 (Az.: C‑58/09) auf die vom BFH „zielgerichtete“
Vorabanfrage veröffentlicht. Dieses BFH- Urteil ist nicht nur nach Ansicht des
UAVD e.V., sondern auch von rechtskundigen Verfahrensbeobachtern an
Unlogik nicht zu überbieten. Die Urteilsbegründung lässt die
Vermutung aufkommen, dass das Urteil genauso wie bereits die Formulierung der
Vorabanfrage an den EuGH „politisch“ vorgegeben wurde und somit eine
entsprechende Urteilsbegründung nur unter Missachtung der eindeutigen Sach- und
Rechtslage erstellt werden konnte. >>>>
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Letzte Aktualisierung ( Montag, 10. Januar 2011 )
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10.12.10 / USt.: Keine Aufhebung der AdV durch Jahressteuerbescheid |
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Freitag, 10. Dezember 2010 |
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USt.: Keine Aufhebung der AdV durch
Jahressteuerbescheid
Dem UAVD e.V. wird immer häufiger von Fällen berichtet, in
denen Finanzämter die bislang auf der Grundlage der monatlichen
Umsatzsteuervoranmeldungen gewährten Anträge auf Aussetzung der Vollziehung
(AdV), nach Erlass des Jahressteuerbescheides trotz dessen Anfechtung mit dem
Hinweis auf gesetzlichen Regelung des §
361 Abs. 2 Satz 4 Abgabenordnung (AO) aufheben. – Diesbezüglich
führen die besagten Finanzämter aus, dass bereits im Voranmeldungsverfahren die
AdV gewährt worden sei und eine weitere Aussetzung infolge der gesetzlichen
Regelung des § 361 Abs. 2 Satz 4 AO
nicht mehr möglich sei. – Der Antrag auf AdV bezogen auf den Jahressteuerbescheid
wird somit regelmäßig abgelehnt.
Bei dieser Begründung haben die Finanzämter offenkundig die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) übersehen.
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Letzte Aktualisierung ( Samstag, 11. Dezember 2010 )
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