|
PTB-
zugelassene Geldspielgeräte
Rundschreiben
der NSM-LÖWEN-ENTERTAIMENT- u. CROWN Technologies GmbH
Dringendes
Programm-Update für COOLFIRE-Geräte per CF-Karten- und
SIMM-Riegeltausch
Nicht nur der Ablauf, sondern auf die Rechtmäßigkeit dürfte hier in Frage zu stellen sein:
Mit
Rundschreiben aus „März 2012“ (vgl. ANLAGE), teilen die beiden
Geldspielgerätehersteller NSM-LÖWEN-ENTERTAIMENT- u. CROWN
Technologies GmbH gegenüber allen Automatenaufstellern mit, dass zur
„Erhöhung der Manipulationssicherheit und auf Anforderung der
Zulassungsbehörde (PTB)“ ein „Programm-Update“ entwickelt
worden ist, welches nun durch Austausch der CF-Karte und SIMM-Riegel
der Geldspielgeräte der Marken NOVO und ADMIRAL CROWN mit sog.
COOLFIRE-Plattform aufzuspielen wäre. –
Bereits hier stellt sich
jedoch die Frage, wie soll solch ein Austausch von Hardware/Software
möglich sein, wenn doch die
Spielgeräte und seine Komponenten der Funktion entsprechend nach
Maßgabe des Standes der Technik zuverlässig und gegen Veränderungen
gesichert gebaut sein müssen (vgl. § 13 Abs. 1 Nr. 9)? >>>>
Bekanntermaßen
wurden sämtliche Gerätebauarten der betroffenen „Nachbaugeräte“
von der Bundesprüfbehörde (PTB) überprüft und zugelassen. Eine
Kopie der entsprechenden Nachtragszulassungen der PTB und zwar als
Nachweis der Rechtmäßigkeit eines solchen „Programm-Updates“
wurde dem Rundschreiben leider nicht beigelegt. Hierbei wäre es
jedoch von grundsätzlichem Interesse, wie solch eine
Nachtragszulassung bei Beachtung des § 33 Buchst. e Abs. 2 der
Gewerbeordnung (GewO) zustande gekommen sein soll.
Zitat:
§ 33 Buchst. e GewO:
(2)
Die Zulassung und die Unbedenklichkeitsbescheinigung sind
zurückzunehmen oder zu widerrufen, wenn Tatsachen bekannt werden,
die ihre Versagung rechtfertigen würden, oder wenn der Antragsteller
zugelassene Spielgeräte an den in dem Zulassungsschein bezeichneten
Merkmalen verändert oder ein für unbedenklich erklärtes Spiel
unter nicht genehmigten Bedingungen veranstaltet.
Des
Weiteren stellt sich die Frage, wodurch technisch sichergestellt sein
soll, dass auch nach dem Austausch der CF-Karte und des SIMM-Riegels
die im „manipulationssicheren Zählwerk“ (vgl. § 12 Abs.
2 Buchst. d und § 13 Abs. 1 Nr. 9) gespeicherten Buchhaltungsdaten
im Gerät weiterhin vorhanden und abrufbar sind?
Im
Rundschreiben wird den betroffenen Automatenaufstellern zwar eine
„kostenfreie Aktions-Hotline“ genannt, nicht bestätigt wird
jedoch, dass die beiden Gerätehersteller für alle mit diesem
„Programm-Update“ in Zusammenhang stehenden und beim
Automatenaufsteller dadurch anfallenden Kosten aufkommen werden.
Der UAVD e.V. hätte sich insbesondere bei einen solchen bundesweitem Soft- und Hardwaretauschaktion mehr Informationen und Transparenz von Seiten der Gerätehersteller und der PTB gewünscht. - So wie es jetzt scheint, bleiben die Automatenaufsteller einmal mehr auf ihren Kosten sitzen und zwar für eine Sache die sie nicht zu verantworten haben und von der sie garnicht wissen worum es eingentlich geht!
Lesen Sie selbst: "Rätselhafte Tauschaktion"
Mit
freundlichen Grüßen
Unabhängiger
Automatenaufsteller
Verband
Deutschland
e.V.
|